Hinweis auf Heilmittelwerbegesetz

Hinweis auf Heilmittelwerbegesetz

Unsere Geräte sind eine alternative bzw. komplementäre Methode, die zur Vorbeugung und Unterstützung eingesetzt werden kann, aber keine medizinische Anwendung. Die Anwendung der Geräte dürfen gemäß §§ 1,3 Nr.1 des Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiet des Heilwesens (Heilmittelwerbegesetz-HGW) nach derzeitiger Sachlage nicht mit Werbeaussagen in Bezug auf eine Beseitigung oder Linderung von Krankheiten, krankhaften Beschwerden und Leiden beworben werden. Eine ärztliche oder schulmedizinische Behandlung wird nicht ersetzt, sondern soll diese im Idealfall sinnvoll ergänzen.

Wir weisen daher ausdrücklich darauf hin, dass wir keinerlei Heilversprechen machen können und wollen. Wir arbeiten deshalb gerne mit Ihrem Tierarzt oder Tierheilpraktiker zusammen und laden Sie herzlich ein unsere Geräte auszuprobieren, damit Sie sich Ihre eigene Meinung bilden können.